Mit Serviceadresse – Über Fallstricke bei Garantieleistungen

Wenn Du denkst, Du denkst, dann denkst Du nur Du denkst. So ist das oft mir der Garantie. Kaum brauchen wir sie einmal, greift sie nicht, denn es gibt böse Fallstricke …

Manchmal halte ich mich selbst für besonders schlau. Aber Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall.

Als ich heute meinen Computermonitor einschalten will, bleibt er schwarz. Tote Hose. Kaputt nach gerade mal einem knappen Jahr. Aber zum Glück war ich ja klug genug, vorzusorgen. Ich wusste, dass es nach 6 Monaten schwierig wird, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, da dann die sogenannte Beweislastumkehr gilt. Dann müsste ich beweisen können, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Das kann ich ohne ein teures Gutachten vergessen – und ganz ehrlich, es hätte auch nicht gestimmt. Der Monitor lief ja fast ein ganzes Jahr lang klaglos, das dumme Teil. Anders als vielfach angenommen, ist die »gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten« nämlich mitnichten eine Garantie, dass das Gerät zwei Jahre lang funktioniert. Eigentlich ist es eher eine »gesetzliche Augenwischerei«, die ich mir nach Ablauf der ersten 6 Monate sonstwohin schmieren kann.

Kein Problem, ich war ja schlau. Weil ich das mit den 6 Monaten wusste, hatte ich mir beim Kauf extra ein Modell eines Herstellers ausgesucht, der auf seine Geräte zusätzlich eine dreijährige Herstellergarantie gibt. Sogar ein Vor-Ort-Service ist in dieser Garantie inbegriffen. Ich brauche den sperrigen Monitor also nicht einmal einzuschicken, sondern ein Servicetechniker kommt zu mir nach Hause. Tja, Smart-Shopping nennt man so etwas!

Also fordere ich beim Hersteller zusammen mit meinem Kaufbeleg per Fax den Service an. Das Wort »Service« verwende ich hiermit zum letzten Mal. Statt mir einen Techniker zu schicken, schickt man mir nämlich ein nettes Schreiben. Leider bestünden in meinem Fall keine Garantie-Ansprüche, da ich den Monitor nicht bei einem von ihnen autorisierten Händler gekauft habe. Das kann doch wohl jetzt nicht wahr sein! Jetzt habe ich extra das teure Ding gekauft wegen der Herstellergarantie und dann … Ich recherchiere ein wenig im Internet. Und ich bin platt. Was die da machen, ist gesetzlich absolut zulässig. Ich habe keine Chance. Ich hätte mir vor dem Kauf explizit bestätigen lassen müssen, dass die Garantie beim Kauf über diesen Händler gilt. Jetzt fühle ich mich vom Gesetzgeber zum zweiten Mal verarscht. Und vom Hersteller und vom Händler auch. Wieder Lehrgeld bezahlt.

Nachtrag: Heute blättere ich einmal wieder im wöchentlichen Werbeblättchen eines Discounters. Bei den Elektroartikeln steht der schöne Zusatz »Mit Serviceadresse«. Klingt im ersten Moment gut, dann stolpere ich aber doch darüber. Das ist clever gemacht! Hier steht, schön kundenfreundlich klingend, etwas von »Service«. In Wirklichkeit versucht man damit aber auch gleich, sich seine Kunden richtig zu »erziehen«. Bösartig könnte man den Zusatz nämlich auch anders formulieren: »Wir haben keinen Bock, uns um Reklamationen zu kümmern. Schick dein Zeug selbst ein.«

Sollte ich jemals etwas bei euch kaufen, könnt ihr das vergessen Leute. Während der gesetzlichen Gewährleistungsdauer seid ihr laut Gesetz meine Ansprechpartner. Ihr müsst defekte Ware schon selbst beim Hersteller umtauschen oder dorthin zur Reparatur schicken.

 

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